Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
BWIS II Revision – Bundesrat legt weiteres Vorgehen fest
Medienmitteilungen, EJPD, 04.04.2007
Bern. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens über die Revision des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) Kenntnis genommen, die neue Mittel der Informationsbeschaffung zur frühzeitigen Erkennung von Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen politischen oder militärischen Nachrichtendienst und verbotenen Handel mit Proliferationsgütern vorsieht. Er beauftragte das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zuhanden des Parlaments.
Die Vorlage wurde am 5. Juli 2006 in die Vernehmlassung geschickt. 79 Vernehmlassungsadressaten (v.a. Kantone, politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände und weitere, im Einzelfall interessierte Kreise) waren eingeladen, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Bis zum 15. Oktober gingen insgesamt 63 Stellungnahmen ein.
Die Kantone stellen sich mit Ausnahme von Bern positiv zur Vorlage. Bei den politischen Parteien findet die Vorlage hohe Akzeptanz bei der EVP und der LPS. Die CVP äussert sich grundsätzlich positiv. Die FDP unterstützt die Stossrichtung der Revision. Ablehnung erfolgt durch die SVP, die SP und die GPS.
Die Dachverbände der Städte und Gemeinden beurteilen die Vorlage zustimmend. Die Wirtschaft ist gespalten: Verständnis signalisieren economiesuisse und Swiss Banking; der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt die Vorlage ab.
Die weiteren interessierten Kreise äussern sich stark kontrovers: ablehnend äusserten sich Organisationen wie beispielsweise Amnesty International, die Demokratische Juristinnen und Juristen oder die Schweizerischen Datenschutzbeauftragten. Zustimmung signalisierten Polizeiorganisationen wie die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, der Verband Schweizerischer Polizeibeamter oder die Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren.
Jene Kreise, die Kritik formulieren, äussern vor allem Zweifel an der Notwendigkeit der Vorlage als solcher. Grundsätzlich bemängelt wird zudem, dass eine gesetzliche Definition von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus fehle. Weitere Kritikpunkte sind das Anordnungs- und Genehmigungsverfahren für die besondere Informationsbeschaffung und der Rechtsschutz. Die übrigen Bestimmungen gaben mehr zu punktueller Kritik Anlass.
Auftrag an EJPD
Der Bundesrat hat angesichts der grossen Bedeutung für die Sicherheit des Landes nun das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten. Dabei soll vor allem die Notwendigkeit der Vorlage noch einmal ausführlich begründet werden. Zudem soll geprüft werden, ob die Begriffe „terroristische Aktivitäten“ und „gewalttätiger Extremismus“ ins Gesetz aufgenommen werden sollen.
Um die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung anordnen zu können, braucht es gemäss Vernehmlassungsvorlage eine "doppelte Zustimmung" einerseits durch das Bundesverwaltungsgericht, das die Rechts- und Ermessensfrage prüft und - im positiven Falle - durch die Departementsvorsteher EJPD beziehungsweise VBS andererseits. Der Bundesrat will an diesem Vorgehen festhalten. Das Anordnungs- und Genehmigungsverfahren soll in der Botschaft aber verständlicher formuliert werden.
Die Kantone stellen sich mit Ausnahme von Bern positiv zur Vorlage. Bei den politischen Parteien findet die Vorlage hohe Akzeptanz bei der EVP und der LPS. Die CVP äussert sich grundsätzlich positiv. Die FDP unterstützt die Stossrichtung der Revision. Ablehnung erfolgt durch die SVP, die SP und die GPS.
Die Dachverbände der Städte und Gemeinden beurteilen die Vorlage zustimmend. Die Wirtschaft ist gespalten: Verständnis signalisieren economiesuisse und Swiss Banking; der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt die Vorlage ab.
Die weiteren interessierten Kreise äussern sich stark kontrovers: ablehnend äusserten sich Organisationen wie beispielsweise Amnesty International, die Demokratische Juristinnen und Juristen oder die Schweizerischen Datenschutzbeauftragten. Zustimmung signalisierten Polizeiorganisationen wie die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, der Verband Schweizerischer Polizeibeamter oder die Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren.
Jene Kreise, die Kritik formulieren, äussern vor allem Zweifel an der Notwendigkeit der Vorlage als solcher. Grundsätzlich bemängelt wird zudem, dass eine gesetzliche Definition von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus fehle. Weitere Kritikpunkte sind das Anordnungs- und Genehmigungsverfahren für die besondere Informationsbeschaffung und der Rechtsschutz. Die übrigen Bestimmungen gaben mehr zu punktueller Kritik Anlass.
Auftrag an EJPD
Der Bundesrat hat angesichts der grossen Bedeutung für die Sicherheit des Landes nun das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten. Dabei soll vor allem die Notwendigkeit der Vorlage noch einmal ausführlich begründet werden. Zudem soll geprüft werden, ob die Begriffe „terroristische Aktivitäten“ und „gewalttätiger Extremismus“ ins Gesetz aufgenommen werden sollen.
Um die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung anordnen zu können, braucht es gemäss Vernehmlassungsvorlage eine "doppelte Zustimmung" einerseits durch das Bundesverwaltungsgericht, das die Rechts- und Ermessensfrage prüft und - im positiven Falle - durch die Departementsvorsteher EJPD beziehungsweise VBS andererseits. Der Bundesrat will an diesem Vorgehen festhalten. Das Anordnungs- und Genehmigungsverfahren soll in der Botschaft aber verständlicher formuliert werden.
