Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Revision der Waffenverordnung
Schengen-bedingte Änderungen werden umgesetzt
Medienmitteilungen, EJPD, 15.12.2006
Bern. Der Bundesrat hat heute der Anpassung des schweizerischen Waffenrechtes in Zusammenhang mit dem Schengener Abkommen zugestimmt. Er nahm zuvor Kenntnis vom Ergebnis der Vernehmlassung über die Revision der Waffenverordnung. Mit dieser Revision werden die Mindestvorgaben aus dem Schengener Abkommen umgesetzt, die mit dem Volks-Ja vom Juni 2005 bereits auf Gesetzesstufe in schweizerisches Recht umgesetzt wurden.
Die Verordnungsrevision wurde bei den Kantonen in die Vernehmlassung geschickt, weil diese in erheblichem Masse mit dem Vollzug betraut sind. Die Mehrheit der Kantone, die zur Vorlage Stellung genommen haben, äussert sich positiv zu den vorgeschlagenen Änderungen. Der Revisionsbedarf, der sich aus der Assoziierung an Schengen Dublin ergibt, wird anerkannt.
Diese Verordnung berücksichtigt nicht die zurzeit im Parlament hängige Revision des Waffengesetzes. Sie wird mit dem revidierten Waffengesetz frühestens 2008 in Kraft treten und zielt vor allem auf eine bessere Rückverfolgbarkeit der Handelswege.
Die nationale Gesetzesrevision, die der Ständerat schon beraten hat, ergänzt die schengen-bedingten Änderungen und bringt vor allem eine bessere Prävention des Waffenmissbrauchs. Sie wird eine weitere Revision der Waffenverordnung nach sich ziehen.
Diese Verordnung berücksichtigt nicht die zurzeit im Parlament hängige Revision des Waffengesetzes. Sie wird mit dem revidierten Waffengesetz frühestens 2008 in Kraft treten und zielt vor allem auf eine bessere Rückverfolgbarkeit der Handelswege.
Die nationale Gesetzesrevision, die der Ständerat schon beraten hat, ergänzt die schengen-bedingten Änderungen und bringt vor allem eine bessere Prävention des Waffenmissbrauchs. Sie wird eine weitere Revision der Waffenverordnung nach sich ziehen.
