Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Polizei-Index kommt ins Parlament

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes

Medienmitteilungen, EJPD, 24.05.2006

Bern. Mit dem geplanten «Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes» (BPI) kann sich jetzt das Parlament befassen. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Botschaft zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet.

Im BPI, das im letzten Jahr in der Vernehmlassung mehrheitlich positiv aufgenommen wurde, sollen die gesetzlichen Grundlagen für die polizeilichen Datenbanken zusammengefasst werden, die auf Bundesebene betrieben werden: das Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (JANUS), das informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem des Bundesamtes für Polizei (IPAS) und das automatisierte Fahndungssystem RIPOL. Das BPI regelt für jedes der Informationssysteme, welche Daten von wem, wie und zu welchem Zweck bearbeitet werden dürfen und hält fest, wie Privatpersonen ihr Recht auf Auskunft ausüben können. Ziel ist es, die Systeme transparenter zu gestalten und weit möglichst zu harmonisieren. Neue Datenkategorien werden nicht geschaffen.

Das BPI ebnet zudem den Weg dafür, dass der zusätzliche Informationsfluss, der sich aus der Mitwirkung im Schengener Raum und in Europol ergibt, in die bestehenden Informationssysteme integriert werden kann. Die entsprechenden Arbeitsabläufe können rationalisiert werden.

Effizientere Ermittlungen dank Polizei-Index
Schliesslich kann mit dem BPI auch die Amtshilfe unter den Kantonen und zwischen Bund und Kantonen effizienter ausgestaltet werden. Das Mittel dazu ist der so genannte nationale Polizei-Index. Dabei handelt es sich um eine Art elektronisches Inhaltsverzeichnis, das es den berechtigten Stellen erlaubt, mit einer einzigen automatisierten Abfrage zu klären, ob und bei welcher Behörde beim Bund oder bei den Kantonen Daten zu einer bestimmten Person verzeichnet sind. Heute muss dazu jede Behörde einzeln angefragt werden. Polizeiliche Ermittlungen werden dank dem Polizei-Index also einfacher, schneller und wirksamer.

Der Entwurf des BPI war im März 2005 in die Vernehmlassung geschickt worden. Die Reaktionen fielen grossmehrheitlich positiv aus. Insbesondere die Idee eines Polizei-Index wird in allen Stellungnahmen der Kantone und von allen Bundesratsparteien unterstützt.

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