Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Vorentwurf zur Revision BWIS II des Bundesamtes für Polizei

Medienmitteilungen, EJPD, 02.02.2006

Bern, 02.02.2006 Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat heute den Vorentwurf zur Revision BWIS II in eine zweite Ämterkonsultation geschickt. Angesichts des grossen öffentlichen Interesses wurde der Vorentwurf gleichzeitig im Internet veröffentlicht. Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) regelt die präventive Polizeitätigkeit, insbesondere diejenige des Staatsschutzes. Es handelt sich um einen Vorentwurf von fedpol. Der Departementschef wird erst nach dem Ämterkonsultationsverfahren einen Entwurf zuhanden des Bundesrates genehmigen und erst nach dem Bundesratsentscheid orientieren.

Das Ämterkonsultationsverfahren ist verwaltungsintern und bezweckt die Erstellung eines konsolidierten Entwurfes. Der Einbezug verwaltungsexter­ner Kreise erfolgt später im Rahmen des ordentlichen Vernehmlassungs­verfahrens. Über Zeitpunkt und Inhalt der Vernehmlassungsvorlage wird der Bundesrat entscheiden.
 
Ein erster Vorentwurf wurde im Sommer  2005 in eine erste Ämterkonsulta­tion geschickt. Die eingegangenen Stellungnahmen fielen kontrovers aus. Insgesamt herrschte die Einsicht vor, dass Handlungsbedarf bestehe, Diffe­renzen bestanden aber über Art und Umfang.
 
In der Folge wies der Departementsvorsteher EJPD die Vorlage zur Über­arbeitung an fedpol zurück. Gestützt auf die im ersten Ämterkonsultations­verfahren gewonnenen Erkenntnisse und neu vom Departementsvorsteher vorgegebene Leitplanken überarbeitete und bereinigte eine neue Arbeits­gruppe den Vorentwurf.

Kontakt / Rückfragen
Mediendienst fedpol, T +41 31 323 13 10, Kontakt