Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Pass 2003
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Ausweisgesetz
Medienmitteilungen, EJPD, 28.06.2000
Schweizer Staatsangehörige werden einen Pass erhalten, der dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik und den internationalen Standards entspricht. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige verabschiedet. Das Ausweisgesetz soll Fälschungen und Missbräuche von Pässen und Identitätskarten (IDK) verhindern. Es regelt zudem das neue, einheitliche Ausstellungsverfahren.
Das als Grundsatzgesetz konzipierte Ausweisgesetz bildet die künftige Rechtsgrundlage für den neuen Schweizer Pass und die IDK. Es löst die Verordnung über den Schweizerpass und die Verordnung über die Schweizerische Identitätskarte ab. Diese beiden Verordnungen entsprechen den heutigen Ansprüchen bezüglich Datenschutz nicht mehr. Die elektronische Bearbeitung von Personendaten erfordert gemäss Datenschutzgesetz eine gesetzliche Grundlage.
Für Pass und IDK gibt es in Zukunft ein einheitliches Ausstellungsverfahren. Die Ausweise werden bei der Gemeinde beantragt, die Personendaten werden von den kantonalen Ausweisstellen (heute Passstellen) überarbeitet und elektronisch erfasst. Diese Daten werden dann on-line an die zentrale Personalisierungsstelle weitergeleitet, welche die individuellen Dokumente herstellen. Im Ausland werden die Ausweise bei den Schweizer Vertretungen beantragt.
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, hat den Zuschlag für die Konzeption des Passbüchleins im Anschluss an ein WTO-Ausschreibungsverfahren der Firma Orell Füssli Security Documents AG in Zürich erteilt. Mit der Personalisierung und Konfektionierung des Passes wurde das Bundesamt für Bauten und Logistik beauftragt (vgl. Pressemitteilung des EJPD vom 20. Juni 2000).
Der Bundesrat hatte den Vorentwurf für das Ausweisgesetz im Oktober 1999 in die Vernehmlassung geschickt. Das Ergebnis der Vernehmlassung fiel insgesamt positiv aus. Einwände gab es lediglich zu den vorgesehenen Zugriffsrechten auf das Informationssystem ISA sowie zum vorgeschlagenen einheitlichen Ausstellungsverfahren für Pass und IDK.
Bern, 28. Juni 2000
Das als Grundsatzgesetz konzipierte Ausweisgesetz bildet die künftige Rechtsgrundlage für den neuen Schweizer Pass und die IDK. Es löst die Verordnung über den Schweizerpass und die Verordnung über die Schweizerische Identitätskarte ab. Diese beiden Verordnungen entsprechen den heutigen Ansprüchen bezüglich Datenschutz nicht mehr. Die elektronische Bearbeitung von Personendaten erfordert gemäss Datenschutzgesetz eine gesetzliche Grundlage.
Missbräuche verhindern
Das neue Gesetz ermöglicht die Einführung einer zentralen Datenbank für Ausweise (Informationssystem Ausweisschriften ISA). Diese soll die Kontrolle zwischen den ausstellenden Behörden ermöglichen. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass bei einem Kantonswechsel mehrere Pässe auf die gleiche Person ausgestellt werden. Rasche und einfach durchführbare Kontrollen sollen dazu beitragen, einen Missbrauch der Ausweise zu verhindern.Für Pass und IDK gibt es in Zukunft ein einheitliches Ausstellungsverfahren. Die Ausweise werden bei der Gemeinde beantragt, die Personendaten werden von den kantonalen Ausweisstellen (heute Passstellen) überarbeitet und elektronisch erfasst. Diese Daten werden dann on-line an die zentrale Personalisierungsstelle weitergeleitet, welche die individuellen Dokumente herstellen. Im Ausland werden die Ausweise bei den Schweizer Vertretungen beantragt.
Modernes Ausweissystem
Damit entsteht ein modernes Ausweissystem. Dazu gehört ein neuer, möglichst fälschungssicherer Pass, der am 1. Januar 2003 eingeführt wird. Er soll den internationalen Standards der ICAO (International Civil Aviation Organization) entsprechen. Dazu gehört die Maschinenlesbarkeit, welche die USA künftig für die visafreie Einreise von Schweizer Staatsangehörigen verlangen werden.Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, hat den Zuschlag für die Konzeption des Passbüchleins im Anschluss an ein WTO-Ausschreibungsverfahren der Firma Orell Füssli Security Documents AG in Zürich erteilt. Mit der Personalisierung und Konfektionierung des Passes wurde das Bundesamt für Bauten und Logistik beauftragt (vgl. Pressemitteilung des EJPD vom 20. Juni 2000).
Einheitliche Gebühr
Mit dem Ausweisgesetz wird eine einheitliche Gebühr für die Ausstellung der Ausweise eingeführt. Kindereinträge wird es nicht mehr geben, da in Zukunft jede Person einen eigenen Ausweis erhält. Die Ausweise werden für eine einheitliche Gültigkeitsdauer ausgestellt und können nicht mehr verlängert werden. Die Personendaten, die für die Ausstellung eines Ausweises erhoben werden müssen, sind im Gesetz abschliessend aufgeführt. Neben den Daten, die im Pass oder der IDK erscheinen, werden zusätzliche Angaben (z.B. die Namen der Eltern oder der Geburtsort) erhoben, dank denen der Missbrauch durch Fälscher oder Doppelgänger sich aufdecken lässt.Der Bundesrat hatte den Vorentwurf für das Ausweisgesetz im Oktober 1999 in die Vernehmlassung geschickt. Das Ergebnis der Vernehmlassung fiel insgesamt positiv aus. Einwände gab es lediglich zu den vorgesehenen Zugriffsrechten auf das Informationssystem ISA sowie zum vorgeschlagenen einheitlichen Ausstellungsverfahren für Pass und IDK.
Bern, 28. Juni 2000
