Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiterin des BAP
Medienmitteilungen, fedpol, 21.06.2000
Ab sofort vom Amt suspendiert
Die Bundesantwaltschaft hat gegen eine Mitarbeiterin des Bundesamtes für Polizei (BAP) ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) und Begüngstigung (Art. 305 StGB) eröffnet. Die Mitarbeiterin wurde am Montag von der Bundesanwaltschaft einvernommen.
Am Dienstag suspendierte das BAP im Sinne einer vorläufigen Massnahme die Mitarbeiterin bei voller Besoldung ab sofort vom Amt. Zugleich wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet. Da es sich um eine leichte Verfehlung handeln dürfte, prüft das BAP, ob die Mitarbeiterin an eine geeignete Stelle in einem weniger sensiblen Bereich innerhalb des Amtes versetzt werden kann.
Am Dienstag suspendierte das BAP im Sinne einer vorläufigen Massnahme die Mitarbeiterin bei voller Besoldung ab sofort vom Amt. Zugleich wurde ein Disziplinarverfahren eröffnet. Da es sich um eine leichte Verfehlung handeln dürfte, prüft das BAP, ob die Mitarbeiterin an eine geeignete Stelle in einem weniger sensiblen Bereich innerhalb des Amtes versetzt werden kann.
