Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Finanzielle Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit
Bundesrat konkretisiert die finanzielle Abgeltung in einer Verordnung
Medienmitteilungen, EJPD, 06.12.1999
Der Bundesrat hat am Montag die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit konkretisiert und die entsprechende Verordnung auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt.
Die Kantone erhalten gemäss dem am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) für verschiedene Aufgaben eine finanzielle Abgeltung. Gemäss den in der Verordnung festgelegten Berechnungsgrundlagen wird der Bund den Kantonen künftig rund 6,4 Millionen Franken für Aufgaben im Bereich der Informationsbeschaffung bezahlen. Für Schutzaufgaben zugunsten des Bundes (Bewachung von ausländischen Vertretungen, internationale Konferenzen, Schutz der Bundesverwaltung usw.) werden jene Kantone entschädigt, die in einem grossem Ausmass belastet sind.
Die Kosten des Bundes werden zurzeit auf rund 20 Millionen Franken geschätzt. Für ausserordentliche Ereignisse, wie internationale Konferenzen und Staatsbesuche, lässt sich der Betrag nicht beziffern. Schliesslich wird der Bund das Schweizerische Polizeiinstitut (SPI) in Neuenburg mit 900 000 Franken verstärkt unterstützen.
Die Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit wird später in die umfassenden Ausführungsbestimmungen zum BWIS überführt. Diese umfassenden Bestimmungen sollen die laufende Reorganisation des Polizeibereichs auf Stufe Bund berücksichtigen, weshalb sie erst auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt werden können.
Bern, 6. Dezember 1999
Die Kantone erhalten gemäss dem am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) für verschiedene Aufgaben eine finanzielle Abgeltung. Gemäss den in der Verordnung festgelegten Berechnungsgrundlagen wird der Bund den Kantonen künftig rund 6,4 Millionen Franken für Aufgaben im Bereich der Informationsbeschaffung bezahlen. Für Schutzaufgaben zugunsten des Bundes (Bewachung von ausländischen Vertretungen, internationale Konferenzen, Schutz der Bundesverwaltung usw.) werden jene Kantone entschädigt, die in einem grossem Ausmass belastet sind.
Die Kosten des Bundes werden zurzeit auf rund 20 Millionen Franken geschätzt. Für ausserordentliche Ereignisse, wie internationale Konferenzen und Staatsbesuche, lässt sich der Betrag nicht beziffern. Schliesslich wird der Bund das Schweizerische Polizeiinstitut (SPI) in Neuenburg mit 900 000 Franken verstärkt unterstützen.
Die Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit wird später in die umfassenden Ausführungsbestimmungen zum BWIS überführt. Diese umfassenden Bestimmungen sollen die laufende Reorganisation des Polizeibereichs auf Stufe Bund berücksichtigen, weshalb sie erst auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt werden können.
Bern, 6. Dezember 1999
