"TIGER" und "FOX": Sicherheit im zivilen Luftverkehr

Die heute unter den Namen "TIGER" und "FOX" bekannten Sicherungseinsätze im Luftverkehr wurden 1970 ins Leben gerufen. Das Bundesamt für Polizei erstellt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt die Richtlinien über die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten. Für diese Sicherungseinsätze werden unter anderem Angehörige kantonaler und städtischer Polizeikorps, des Grenzwachtkorps’ sowie solche der Militärischen Sicherheit eingesetzt.

Die Sicherheitskontrolle der Fluggäste und die Abwehr von strafbaren Handlungen an Bord von schweizerischen Luftfahrzeugen im internationalen gewerbsmässigen Luftverkehr ist eine Aufgabe des Bundes. Der Bundessicherheitsdienst im Bundesamt für Polizei (fedpol) ist für die Rekrutierung, die Ausbildung und den Einsatz der Sicherheitsbeauftragten im zivilen Luftverkehr zuständig.

Aufgaben von TIGER und FOX
An Bord von Luftfahrzeugen überwachen entsprechend ausgebildete Sicherheitsbeauftragte das Verhalten der Fluggäste und verhindern Angriffe, welche die Sicherheit des Flugzeugs gefährden könnten (Airmarshals/"TIGER-Einsätze"). Am Boden, d.h. auf den Flughäfen, führen die Sicherheitskräfte Kontrollen von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck durch und überwachen die Kontrolle der örtlich zuständigen Organe mit dem Zweck der Verhinderung der Einschleusung verbotener Gegenstände (Groundmarshals/"FOX-Einsätze").

Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen
Zum Einsatz gelangen insbesondere Angehörige kantonaler und städtischer Polizeikorps, solche der Militärischen Sicherheit und des Grenzwachtkorps’. fedpol erstellt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Richtlinien über die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten. Die jeweiligen Einsätze werden, gestützt auf eine Risiko- und Bedrohungsanalyse von fedpol, festgelegt und laufend angepasst.