Geldwäscherei

Worum geht es?

Immer wieder treten Kriminelle mit der Bitte an Privatpersonen heran, für eine Geldüberweisung ihr Bankkonto zur Verfügung zu stellen. Als Dank winkt eine beachtliche Provision. Bei diesen Machenschaften handelt es sich um Versuche, Geld zu waschen. Auch wer im guten Glauben als Mittler das eigene Bankkonto zur Verfügung stellt, kann strafrechtlich belangt werden.

Ein Provision in der Höhe von 5 bis 20 Prozent für das Zurverfügungstellen des persönlichen Bankkontos
In einer E-Mail werden die Angeschriebenen um den Gefallen ersucht, für einen Geldtransfer ihr Bankkonto zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug wird eine hohe Provision in Aussicht gestellt. Die Absender solcher E-Mails – scheinbar Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen – sind Kriminelle, meist in Banden organisiert, die illegal, beispielsweise durch Phishing erworbenes Geld zu waschen versuchen.

Wer sich interessiert zeigt, wird telefonisch kontaktiert und gebeten, als Finanzmittler eines seiner Bankkonten zur Verfügung zu stellen. Über einen Geld-Transferservice wie beispielsweise Western Union soll der diesem Konto gutgeschriebene Betrag ins Ausland transferiert werden. Die Provision beträgt gewöhnlich zwischen fünf und zwanzig Prozent der transferierten Summe. Oft werden solche Transfers unter dem Deckmantel angeblich karitativer Vereinigungen vorgenommen.

Partnersuche und Partnervermittlungsstellen
Personen in der Schweiz erhalten E-Mails von Frauen oder angeblichen Partnervermittlungsstellen, für gewöhnlich aus Russland, die auf der Suche nach einem Partner sind. Weitere E-Mails folgen und es kommt zu ersten telefonischen Kontakten. Schliesslich wird die in der Schweiz kontaktierte Person darum ersucht, ihr Bankkonto zur Verfügung zu stellen, um darüber eine Geldtransaktionen abzuwickeln. Im Gegenzug wird eine Provision in Aussicht gestellt. Die vorgeschobenen Gründe der Transaktionen sind von Fall zu Fall unterschiedlich.

Rechtliche Grundlagen:
Vorsicht! Wer sich auf diese Art von Geschäfte einlässt, läuft Gefahr, sich der Geldwäscherei ( Art. 305bis StGB) oder anderer Delikte strafbar zu machen. In der Schweiz wurden bereits mehrere Personen verurteilt, die sich als sogenannte Finanzagenten betätigt haben, obwohl sie Grund zur Annahme hatten, dass es sich dabei um Geldwäscherei handelte.

Wie reagieren?
Lassen Sie sich keinesfalls auf die Ihnen angetragenen Geschäfte ein, und antworten Sie nicht auf solche Mitteilungen – auch nicht, um eine Absage zu erteilen. Löschen Sie die E-Mails und alle Anhänge.

Grundsätzliche Ratschläge des Bundesamts für Polizei:
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Unbekannte an Sie herantreten und ein Geschäft mit ungewöhnlich hohem Gewinn vorschlagen. Vorsicht ist auch geboten, wenn Ihnen jemand Geld geben will, das angeblich für gute Zwecke investiert werden soll. Vorsicht auch bei Kreditvergabe zu branchenunüblichen Zinsen.
  • Senden Sie Unbekannten nie einen Kostenvorschuss oder eine Vermittlungsgebühr. Informieren Sie sich in jedem Fall zuerst bei einer branchenkundigen Stelle über die Seriosität und den Ruf von Personen und Einrichtungen, bevor Sie diesen Geld überweisen.
  • Antworten Sie nicht auf Mitteilungen, die mit Lotteriespielen in Zusammenhang stehen, an denen Sie nicht teilgenommen haben. Reagieren Sie nicht auf Benachrichtigungen oder Mahnungen bezüglich irgendwelcher Artikel, die Sie nicht bestellt haben.
  • Antworten Sie nicht auf Mitteilungen von Personen und Einrichtungen, die Sie nicht kennen. Geben Sie nie Angaben zur Ihrer Person oder über Ihr Bankkonto heraus, die zu Ihrem Nachteil verwendet werden könnten.
  • Lassen Sie sich nicht durch die Umstände unter Druck setzten, dass es angeblich um hohe Summen geht (meistens ist die Rede von mehreren Millionen US-Dollars), dass die Angelegenheit „dringend“ und „vertraulich“ ist oder dass hochrangige Personen des öffentlichen Lebens mit illusteren Titeln involviert sind.
  • Vorsicht wenn Ihnen angeblich versehentlich Geld überwiesen worden ist und man Sie dann bittet, es über ein Geldtransfer-Institut unbekannten Dritten zu überweisen.
  • Wenn Sie den Verdacht hegen, Hinweise auf betrügerische Machenschaften oder Geldwäsche zu haben, wenden Sie sich an die Kriminalpolizei in Ihrem Kanton oder an die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) beim Bundesamt für Polizei.

Aktualisierung: Januar 2012