Fingierter Verkauf von Inseraten in regionalen Publikationen oder in Fach- und Branchenverzeichnissen (beispielsweise in den Gelben Seiten)
Die potenziellen Opfer werden per Fax, Brief oder E-Mail angeschrieben oder telefonisch kontaktiert. Ihnen wird angeboten, in einer regionalen Publikation oder in einem Branchenverzeichnis ein Inserat zu schalten. Im Glauben, es mit einem seriösen Unternehmen zu tun zu haben, unterzeichnen die Opfer einen Vertrag und bezahlen die Rechnung.
Schon bald setzen sich die Betrüger erneut mit ihren Opfern in Kontakt und fordern beträchtlich mehr Geld. Es wird behauptet, dass sich die Opfer mit der Unterzeichung des Vertrags dazu verpflichtet haben, das Inserat nicht nur ein Mal, sondern wiederholt und während mehrerer Jahre laufen zu lassen.
Wer sich weigert, sieht sich Drohungen ausgesetzt. Gedroht wird beispielsweise mit Betreibung und anschliessendem Konkurs, mit rechtlichen Schritten oder Beschlagnahme von Aktien. Unter dem Druck geben viele Opfer nach und lassen sich auf einen vorgeschobenen Kompromiss ein, wonach sie sich zu einer Einmalzahlung verpflichten, mit der alle Schulden beglichen seien. Der geforderte Betrag ist indessen viel höher als alles, was zuvor vereinbart worden ist. Und selbst nachdem die Opfer bezahlt haben, lassen die Betrüger oft nicht locker: Die Opfer werden von einer angeblich offiziellen Institution kontaktiert, die vorgibt, bei der Rückerlangung des gesamten Geldes behilflich sein zu können. Sie verlangt dafür im Voraus einen bestimmten Geldbetrag als Umtriebsentschädigung.
Leisten Sie keine Zahlung, ohne zuerst bei einem offiziellen Branchenvertreter Erkundigungen einzuziehen. Lesen Sie Verträge aufmerksam durch. Auch das Kleingedruckte. Egal, welche Argumente vorgebracht werden und welcher Art die Drohungen sind: Auf keine Forderungen eingehen. Wer vermutet, Opfer eines Falls von Inseratenbetrug geworden zu sein, kann sich an die örtliche Kantonspolizei wenden.
- Seien Sie vorsichtig, wenn Unbekannte an Sie herantreten und ein Geschäft mit ungewöhnlich hohem Gewinn vorschlagen. Vorsicht ist auch geboten, wenn Ihnen jemand Geld geben will, das angeblich für gute Zwecke investiert werden soll. Vorsicht auch bei Kreditvergabe zu branchenunüblichen Zinsen.
- Senden Sie Unbekannten nie einen Kostenvorschuss oder eine Vermittlungsgebühr. Informieren Sie sich in jedem Fall zuerst bei einer branchenkundigen Stelle über die Seriosität und den Ruf von Personen und Einrichtungen, bevor Sie diesen Geld überweisen.
- Antworten Sie nicht auf Mitteilungen, die mit Lotteriespielen in Zusammenhang stehen, an denen Sie nicht teilgenommen haben. Reagieren Sie nicht auf Benachrichtigungen oder Mahnungen bezüglich irgendwelcher Artikel, die Sie nicht bestellt haben.
- Antworten Sie nicht auf Mitteilungen von Personen und Einrichtungen, die Sie nicht kennen. Geben Sie nie Angaben zur Ihrer Person oder über Ihr Bankkonto heraus, die zu Ihrem Nachteil verwendet werden könnten.
- Lassen Sie sich nicht durch die Umstände unter Druck setzten, dass es angeblich um hohe Summen geht (meistens ist die Rede von mehreren Millionen US-Dollars), dass die Angelegenheit „dringend“ und „vertraulich“ ist oder dass hochrangige Personen des öffentlichen Lebens mit illusteren Titeln involviert sind.
- Vorsicht wenn Ihnen angeblich versehentlich Geld überwiesen worden ist und man Sie dann bittet, es über ein Geldtransfer-Institut unbekannten Dritten zu überweisen.
- Wenn Sie den Verdacht hegen, Hinweise auf betrügerische Machenschaften oder Geldwäsche zu haben, wenden Sie sich an die Kriminalpolizei in Ihrem Kanton oder an die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) beim Bundesamt für Polizei.
Aktualisierung: Januar 2012
