Die falsche Lotterie

Worum geht es?

In einer E-Mail, einem Brief oder per Telefon wird mitgeteilt, man habe bei einer Lottoziehung oder bei einem Gewinnspiel gewonnen (dabei haben die angeschriebenen Personen gar nicht teilgenommen). Um den Gewinn ausbezahlen zu können, sei ein Gebührenvorschuss erforderlich. Ist der Vorschuss erst einmal überwiesen worden, hört man nichts mehr von den Lotteriebetreibern und das überwiesene Geld ist verloren. In der Schweiz haben Geschädigte bislang mehrere Tausend Franken verloren, ohne dass die Täter im Ausland identifiziert werden konnten. In einigen wenigen Fällen konnte die Polizei Betrüger in der Schweiz festnehmen.

Die von den Betrügern verwendeten Tricks werden fortlaufend weiterentwickelt. Die falschen Lotterien gehören in die Kategorie des Vorschussbetrugs1.

Rechtliche Grundlagen:
Betrug im Sinne von Artikel 146 des Strafgesetzbuches (StGB) liegt nur dann vor, wenn bestimmte Tatbestandselemente vorhanden sind. Vor allem muss seitens des Täters arglistige Täuschung vorliegen. Diese Voraussetzung gilt jedoch als nicht gegeben, wenn sich das Opfer mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit hätte schützen oder den Irrtum durch ein Minimum an zumutbarer Vorsicht hätte vermeiden können (BGE 126 IV 165). Es gilt somit, in jedem Fall zu klären, ob das inkriminierte Verhalten auch tatsächlich strafbar ist.

Wie reagieren?

Lassen Sie sich keinesfalls auf die Ihnen angetragenen Geschäfte ein, und antworten Sie nicht auf solche Mitteilungen – auch nicht, um eine Absage zu erteilen. Löschen Sie die E-Mails und alle Anhänge. So vermeiden Sie, dass Betrüger in den Besitz Ihrer Unterschrift, Ihres Geschäftspapiers, Ihrer Telefonnummern oder zu Angaben über Ihre Bankverbindungen kommen. Es sind dies alles Bestandteile, mit denen zu betrügerischen Zwecken eine Vollmacht gefälscht, ein Visumsgesuch gestellt oder eine Banktransaktion vorgenommen werden könnte.

Wählen Sie keine der angegebenen Telefonnummern. Oft sind es gebührenpflichtige 0900er Nummern.

Stehen Sie bereits mit dem oder den Betrügern in Kontakt, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich an die kantonale Kriminalpolizei wenden und gegebenenfalls Anzeige wegen Betrug erstatten.

Es ist meistens schwierig, die Täter von Vorschussbetrug zu ermitteln und zu verurteilen, da sie hauptsächlich vom Ausland und unter falschem Namen operieren. Ein Rechtshilfegesuch erweist sich oft als langwierige Angelegenheit mit ungewissem Erfolg. In fast allen Fällen verlieren die Geschädigten ihre bereits investierten Gelder endgültig.

Grundsätzliche Ratschläge des Bundesamts für Polizei:
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Unbekannte an Sie herantreten und ein Geschäft mit ungewöhnlich hohem Gewinn vorschlagen. Vorsicht ist auch geboten, wenn Ihnen jemand Geld geben will, das angeblich für gute Zwecke investiert werden soll. Vorsicht auch bei Kreditvergabe zu branchenunüblichen Zinsen.
  • Senden Sie Unbekannten nie einen Kostenvorschuss oder eine Vermittlungsgebühr. Informieren Sie sich in jedem Fall zuerst bei einer branchenkundigen Stelle über die Seriosität und den Ruf von Personen und Einrichtungen, bevor Sie diesen Geld überweisen.
  • Antworten Sie nicht auf Mitteilungen, die mit Lotteriespielen in Zusammenhang stehen, an denen Sie nicht teilgenommen haben. Reagieren Sie nicht auf Benachrichtigungen oder Mahnungen bezüglich irgendwelcher Artikel, die Sie nicht bestellt haben.
  • Antworten Sie nicht auf Mitteilungen von Personen und Einrichtungen, die Sie nicht kennen. Geben Sie nie Angaben zur Ihrer Person oder über Ihr Bankkonto heraus, die zu Ihrem Nachteil verwendet werden könnten.
  • Lassen Sie sich nicht durch die Umstände unter Druck setzten, dass es angeblich um hohe Summen geht (meistens ist die Rede von mehreren Millionen US-Dollars), dass die Angelegenheit „dringend“ und „vertraulich“ ist oder dass hochrangige Personen des öffentlichen Lebens mit illusteren Titeln involviert sind.
  • Vorsicht wenn Ihnen angeblich versehentlich Geld überwiesen worden ist und man Sie dann bittet, es über ein Geldtransfer-Institut unbekannten Dritten zu überweisen.
  • Wenn Sie den Verdacht hegen, Hinweise auf betrügerische Machenschaften oder Geldwäsche zu haben, wenden Sie sich an die Kriminalpolizei in Ihrem Kanton oder an die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (KOBIK) beim Bundesamt für Polizei.


Aktualisierung: Januar 2012

 

1Siehe die Warnung Vorschussbetrug Vorschussbetrug