Federal Office for Migration
FAQ – Frequently asked questions
Visa- und Grenzkontrollbereich
Dublin-Verfahren
Welches sind die wesentlichen Zuständigkeitskriterien?
Die Zuständigkeitskriterien knüpfen an verschiedene Sachverhalte an. So kann beispielsweise ein Dublin-Staat für die Durchführung eines Asyl- und Wegweisungsverfahrens zuständig sein, wenn die asylsuchende Person in jenem Staat bereits ein Asylverfahren angestrengt hat. Ferner kann sich eine Zuständigkeit für einen Dublin-Staat ergeben, in welchem bereits ein enges Familienmitglied der asylsuchenden Person ein Asylverfahren eingeleitet hat, sich dort rechtmässig aufhält oder über den Flüchtlingsstatus im Sinne der Genfer Konvention verfügt. Weiter begründet ein Dublin-Staat seine Zuständigkeit, wenn er der asylsuchenden Person ein Visum oder einen Aufenthaltstitel erteilt hat oder wenn sich eine asylsuchende Person über längere Zeit unerlaubt in diesem Dublin-Staat aufgehalten hat.
Eurodac
