Bundesamt für Justiz
Zivilprozessrecht
Zivilrechtliche Streitigkeiten werden seit dem 1. Januar 2011 nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) beurteilt. Diese Verfahrensordnung ist anwendbar für Zivilsachen vor den kantonalen Instanzen; für den Rechtsmittelzug ans Bundesgericht gilt das Bundesgerichtsgesetz.
