Bundesamt für Justiz
Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten
Änderung des Rechtshilfegesetzes und Übernahme zweier Zusatzprotokolle zu den Europäischen Auslieferungs- und Rechtshilfeübereinkommen
Worum geht es?
Mit der Übernahme des Standards gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens leistet die Schweiz unter anderem auch in Fällen von blosser Steuerhinterziehung Amtshilfe, bei denen gemäss geltendem Recht keine Rechtshilfe möglich ist. Um Lücken und Widersprüche zu vermeiden, will der Bundesrat deshalb die Rechtshilfe über eine Änderung des Rechtshilfegesetzes und eine Übernahme der einschlägigen Zusatzprotokolle des Europarats weiterentwickeln.
Was ist bisher geschehen?
- Am 29. Mai 2009 entscheidet der Bundesrat, das Rechtshilferecht an die neuen Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit bei Fiskaldelikten anzupassen (
Medienmitteilung). - Am 29. Juni 2011 beauftragt der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten (
Medienmitteilung). - Am 15. Juni 2012 schickt der Bundesrat eine Vorlage zur Änderung des Rechtshilfegesetzes und zur Übernahme der einschlägigen Zusatzprotokolle des Europarates in die Vernehmlassung (
Medienmitteilung). - Am 20. Februar 2013 entscheidet der Bundesrat, die Vorlage zurückzustellen und mit der Revision des Steuerstrafrechts und der Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen zur Geldwäscherei zu koordinieren. (
Medienmitteilung)
Dokumentation
Vernehmlassungsverfahren
- Erläuternder Bericht (212 Kb, pdf)
- Vorentwurf (Rechtshilfegesetz) (30 Kb, pdf)
- Vorentwurf (Zusatzprotokolle) (29 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 15. Juni 2012
Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens
Elektronische Stellungnahmen ohne Gewähr. Einzig verbindlich ist die Fassung in Papierform.
- Stellungnahmen der Kantone (7849 Kb, pdf)
- Stellungnahmen der politischen Parteien (910 Kb, pdf)
- Weitere Stellungnahmen (6155 Kb, pdf)
Vernehmlassungsergebnisse
- Zusammenfassung (139 Kb, pdf)
- Medienmitteilung vom 20. Februar 2013
