Sicherheit

Innere Sicherheit

Der Begriff innere Sicherheit unterliegt einem dauernden Wandel je nach Gefahr, die einem Staatswesen droht. Im Wesentlichen werden unter innerer Sicherheit die Aufgaben von Polizei und Staatsschutz, zunehmend aber auch Aspekte der Ausländer- und Migrationspolitik verstanden. >weiter<br /> >weiter
 

Schengen-Dublin

Schengen/Dublin steht für die koordinierten Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten, die individuellen Freiheiten der Bürger auszubauen und die Sicherheit innerhalb Europas gleichzeitig tiefgreifend zu verbessern. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit sowie die Bewältigung der Asylströme sind keine rein nationalen Probleme mehr, sondern erfordern ein gemeinsames und kohärentes Vorgehen aller Staaten. Auch die Schweiz, Island und Norwegen sind beteiligt.  >weiter >weiter

Lebenslange Verwahrung

Für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter sieht der auf eine Volksinitiative zurückgehende Artikel 123a der Bundesverfassung eine lebenslange Verwahrung mit restriktiven Entlassungsbedingungen vor. Dieser neue Verfassungsartikel ist unter Beachtung der Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention auf Gesetzesstufe konkretisiert worden.  >weiter >weiter