Bundesamt für Justiz

Adoptionsvermittlungsstellen

Die in der Schweiz anerkannten Vermittlungsstellen

Der Beizug einer in der Schweiz akkreditierten Adoptionsvermittlungsstelle ist freiwillig, aber empfehlenswert. Es gibt Herkunftsländer, welche deren Mitwirken sogar verlangen (Bolivien, Äthiopien etc.). Die Vermittlungsstellen können Adoptionswillige in vielfältiger Hinsicht beraten und unterstützen, beispielsweise beim Zusammenstellen der notwendigen Unterlagen, Einholen der Übersetzungen und Beglaubigungen sowie – dank ihrer Kontakte mit ausländischen Behörden und Vermittlungsstellen – beim eigentlichen Adoptionsverfahren im Herkunftsland. Teilweise betreuen und begleiten sie die Adoptiveltern auch noch nach der im Ausland oder in der Schweiz erfolgten Adoption.

Die Vermittlung von Adoptivkindern in die Schweiz ist bewilligungspflichtig. Die Bewilligung ist jeweils auf ein Herkunftsland beschränkt und zeitlich befristet. Zuständig für die Erteilung ist seit dem 1. Januar 2003 die Zentrale Behörde des Bundes (s. Seite: Aufgaben des Bundes). Adoptionsvermittlungsstellen sind keine gewinnorientierten Unternehmen und müssen über Erfahrung in der Vermittlung verfügen sowie über Kenntnisse der kulturellen und sozialen Verhältnisse im Herkunftsland des Kindes. Sie sollten Gewähr dafür bieten, dass das Adoptionsverfahren rechtlich korrekt abläuft und das Wohl und die Grundrechte des Kindes gewahrt bleiben. Sie besitzen jedoch keine Entscheidungsbefugnisse im Adoptionsverfahren.

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Bundesamt für Justiz, T +41 31 323 88 64, Kontakt