Europäisches Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin
In einer Welt, die sich durch Globalisierung und grosse Mobilität der Menschen auszeichnet, hat der nationale Gesetzgeber in der Medizin nur noch einen beschränkten Einflussbereich. Zu leicht kann das, was in einem Staat verboten ist, durch eine Reise in einen anderen Staat umgangen werden. Um so wichtiger ist, dass sich die Staaten gemeinsam zu bestimmten Grundsätzen bekennen und die neuen Herausforderungen gemeinsam angehen. Diesem Ziel dient das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin vom 4. April 1997, das die Grundrechte im Bereich der Humanmedizin konkretisiert und weiterentwickelt. Erstmals liegt damit auf internationaler Ebene ein Übereinkommen vor, das verbindliche Rechtsregeln für den Bereich der Medizin statuiert. Frühere internationale Instrumente zu medizinischen Fragen haben sich mit der unverbindlichen Form der Deklaration oder Empfehlung begnügt.
- Der Bundesrat ermächtigt am 28. September 1998 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ein Vernehmlassungsverfahren zur Frage durchzuführen, ob die Schweiz das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin sowie das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen ratifizieren soll (
Medienmitteilung). - Der Bundesrat nimmt am 28. April 1999 Kenntnis von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens (
Medienmitteilung). - Der Bundesrat verabschiedet am 12. September 2001 die Botschaft zur Ratifikation der Biomedizin Konvention (
Medienmitteilung).
Parlamentarische Beratungen (01.056)
- Am 1. November 2008 treten das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin sowie das Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen für die Schweiz in Kraft.
- Im Herbst 2009 kommen das EJPD und das EDI überein, dass die Federführung für das Gesetz (Anfragen zur Auslegung, parlamentarische Vorstösse etc.) vom Bundesamt für Justiz auf das Bundesamt für Gesundheit übergeht.
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin(AS 2008 5125)
- Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin)(AS 2008 5137)
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen(AS 2009 81)
- Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen (Zusatzprotokoll über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen)(AS 2009 83)
