Gewährleistung der geänderten Verfassungen von acht Kantonen
Bundesrat verabschiedet Botschaft
Medienmitteilungen, Der Bundesrat, 12.10.2011
Bern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Zug, Basel-Landschaft, Aargau, Thurgau, Waadt, Genf und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Uri:
- Änderungen der Kantonsverfassung im Zusammenhang mit der Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes;
im Kanton Zug:
- Verfassungsgrundlage zur Genehmigung von Leistungsaufträgen durch den Kantonsrat;
- Präzisierung von Grundrechtsbestimmungen;
- Präzisierung von Immunitätsbestimmungen;
- Präzisierung von Bestimmungen zur Gewaltentrennung;
- Richterliche Gewalt und Rechtspflege;
im Kanton Basel-Landschaft:
- Wechsel der gerichtlichen Zuständigkeit betreffend Polizeigewahrsam für gewalttätige Personen anlässlich von Sportveranstaltungen;
im Kanton Aargau:
- Bezirkseinteilung der Gemeinde;
im Kanton Thurgau:
- Anpassung des Verfahrens bei Abstimmungen und Initiativen mit Gegenvorschlag an das auf Bundesebene gebräuchliche Verfahren;
im Kanton Waadt:
- Verlängerung der Dauer der Gemeindemandate bei Gemeindefusionen;
im Kanton Genf:
- Tagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler;
Im Kanton Jura:
- Einführung von Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung.
