Die Möglichkeiten zur Erhaltung des Unternehmens konsequent ausschöpfen
Bericht über die Unternehmensbewertung im Erbrecht veröffentlicht
Medienmitteilungen, EJPD, 01.04.2009
Bern. Der Bundesrat sieht bei der erbrechtlichen Übertragung von Unternehmen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Dies hält er in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht fest. Das geltende Recht stellt dem Eigentümer verschiedene Instrumente zur Verfügung, um die Unternehmensnachfolge sinnvoll zu organisieren und um eine Zerschlagung des Unternehmens nach seinem Tod zu verhindern.
Die Erhaltung von Unternehmen im Erbgang ist ein anerkanntes Anliegen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Übernehmer eines Unternehmens nicht immer über eigene Mittel oder Fremdkapital verfügt, um die übrigen Erben abfinden und das Unternehmen finanzieren zu können. Es kann allerdings nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, die Folgen einer versäumten Nachfolgeregelung zu beheben.
Nach Ansicht des Bundesrats sollten die Eigentümer von Unternehmen die Möglichkeiten des geltenden Rechts konsequent ausschöpfen. Er weist darauf hin, dass sich der Eigentümer mit seinem Ehegatten und den übrigen Erben güter- bzw. erbvertraglich auf eine Lösung verständigen kann. Darüber hinaus kann der Eigentümer einem Nachfolger unternehmerische Verantwortung übertragen, ohne dass sich dieser im gleichen Umfang auch kapitalmässig am Unternehmen beteiligen müsste.
