Die Schweiz und Eurojust wollen verstärkt zusammenarbeiten
Bundesrat genehmigt Zusammenarbeitsvertrag
Medienmitteilungen, EJPD, 15.10.2008
Bern. Die Schweiz und Eurojust wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität verstärkt zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Zusammenarbeitsvertrag genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt. Der Vertrag wird anschliessend dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Schweiz arbeitet schon heute in Einzelfällen mit Eurojust zusammen. Der ausgehandelte Vertrag institutionalisiert die Zusammenarbeit. Er regelt namentlich den Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Eurojust und gewährleistet ein hohes Datenschutzniveau. Der Informationsaustausch erfolgt über das Bundesamt für Justiz (BJ), das als nationale Kontaktstelle bestimmt wird. Eine weitere Bestimmung ermöglicht die Entsendung eines Verbindungsbeamten zu Eurojust, falls sich dies zu einem späteren Zeitpunkt als sinnvoll erweisen sollte.
Eurojust ist im Jahr 2002 von der EU geschaffen worden, um die Bekämpfung der schweren Kriminalität zu verstärken. Diese EU-Einrichtung mit Sitz in Den Haag hat die Aufgabe, die Koordinierung der Ermittlungen und der Strafverfolgung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu fördern sowie die internationale Rechtshilfe und die Erledigung von Auslieferungsersuchen zu erleichtern. Eurojust ist das justizielle Pendant zum Europäischen Polizeiamt Europol, mit dem die Schweiz bereits seit 2006 auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags zusammenarbeitet.
Eurojust ist im Jahr 2002 von der EU geschaffen worden, um die Bekämpfung der schweren Kriminalität zu verstärken. Diese EU-Einrichtung mit Sitz in Den Haag hat die Aufgabe, die Koordinierung der Ermittlungen und der Strafverfolgung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu fördern sowie die internationale Rechtshilfe und die Erledigung von Auslieferungsersuchen zu erleichtern. Eurojust ist das justizielle Pendant zum Europäischen Polizeiamt Europol, mit dem die Schweiz bereits seit 2006 auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags zusammenarbeitet.
