Bundesamt für Justiz
Entführte Kinder: Mehr Rückführungsanträge an das Ausland
Statistik 2005 der Schweizerischen Zentralbehörde
Medienmitteilungen, BJ, 22.02.2006
Bern, 22.02.2006. Die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen im Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Jahr 2005 insgesamt 170 Fälle behandelt. 87 Fälle wurden aus dem Vorjahr übernommen. Von den 83 neuen Anträgen betrafen 53 die Rückführung von Kindern und 28 die Ausübung des Besuchsrechts. Die Rückführungsanträge an das Ausland überwogen deutlich jene an die Schweiz.
Wie in vorangegangenen Jahren richtete die Schweizerische Zentralbehörde auch 2005 wesentlich mehr Anträge auf Rückführung ans Ausland als sie vom Ausland erhielt, bei den Anträgen auf Ausübung des Besuchsrechts waren es gar mehr als dreimal so viel. Im letzten Jahr übermittelte die Zentralbehörde Gesuche namentlich an Deutschland (10), Brasilien (5), Frankreich (5) und Portugal (5). Anträge an die Schweiz kamen hauptsächlich aus Frankreich (5), Grossbritannien (3), Deutschland (3) und Italien (3).
Kinder häufiger von der Mutter entführt
Entführender Elternteil war auch im vergangenen Jahr häufiger die Mutter (68 % der Fälle). Bei der Verweigerung des Besuchsrechts war der Anteil der Mütter noch höher (91 % der Fälle). Von den neuen Rückführungs- und Besuchsanträgen waren 114 Kinder betroffen. Ihr Durchschnittsalter betrug rund sieben Jahre.
Fälle mehrheitlich über das Haager Abkommen abgewickelt
Die Schweiz ist über das Haager Kindesentführungs-Übereinkommens und das Europäische Sorgerechts-Übereinkommen mit 72 Staaten vertraglich
verbunden. Die meisten Rückführungs- und Besuchsanträge stützen sich auf das Haager Kindesentführungs-Übereinkommen; das Europäische Sorgerechts-Übereinkommen wird hingegen jährlich in weniger als fünf Fällen angerufen. Beide Übereinkommen verfolgen das gleiche Ziel: Zum Schutz des Kindeswohls stellen sie das durch eine Entführung verletzte Sorgerecht wieder her und gewährleisten die Ausübung des Besuchsrechts. Sie haben zudem eine beachtliche präventive Wirkung. Die Nationalität des Kindes und der Eltern spielt bei der Anwendung der beiden Übereinkommen keine Rolle.
Kinder häufiger von der Mutter entführt
Entführender Elternteil war auch im vergangenen Jahr häufiger die Mutter (68 % der Fälle). Bei der Verweigerung des Besuchsrechts war der Anteil der Mütter noch höher (91 % der Fälle). Von den neuen Rückführungs- und Besuchsanträgen waren 114 Kinder betroffen. Ihr Durchschnittsalter betrug rund sieben Jahre.
Fälle mehrheitlich über das Haager Abkommen abgewickelt
Die Schweiz ist über das Haager Kindesentführungs-Übereinkommens und das Europäische Sorgerechts-Übereinkommen mit 72 Staaten vertraglich
verbunden. Die meisten Rückführungs- und Besuchsanträge stützen sich auf das Haager Kindesentführungs-Übereinkommen; das Europäische Sorgerechts-Übereinkommen wird hingegen jährlich in weniger als fünf Fällen angerufen. Beide Übereinkommen verfolgen das gleiche Ziel: Zum Schutz des Kindeswohls stellen sie das durch eine Entführung verletzte Sorgerecht wieder her und gewährleisten die Ausübung des Besuchsrechts. Sie haben zudem eine beachtliche präventive Wirkung. Die Nationalität des Kindes und der Eltern spielt bei der Anwendung der beiden Übereinkommen keine Rolle.
Anträge der Schweiz ans Ausland
2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 | 2000 | |
| Anträge auf Rückführung | 36 | 37 | 42 | 29 | 30 | 33 |
| Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts | 18 | 9 | 10 | 17 | 13 | 13 |
| Total neue Fälle | 54 | 46 | 52 | 46 | 43 | 46 |
Anträge des Auslandes an die Schweiz
2005 | 2004 | 2003 | 2002 | 2001 | 2000 | |
| Anträge auf Rückführung | 24 | 12 | 18 | 15 | 27 | 12 |
| Anträge auf Ausübung des Besuchsrechts | 5 | 6 | 9 | 7 | 8 | 4 |
| Total neue Fälle | 29 | 18 | 27 | 22 | 35 | 16 |
