FAQ – Häufig gestellte Fragen
Einreise
Wir weisen Sie darauf hin, dass in unserem Merkblatt das allgemeine Visum- und Einreiseverfahren genau beschrieben ist:
- Merkblatt (59 Kb, pdf)
1. Allgemeines zum Einreise- und Visumverfahren
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
Wie und wo muss ich einen Kostenvorschuss einzahlen?
Gemäss
Weisungen Visa gilt, dass das Bundesamt für Migration (BFM) den Eingang der Einsprache bestätigt und den Einsprecher zur Überweisung eines Kostenvorschusses von CHF 150 (Art. 63 VwVG) innerhalb von dreissig Tagen auffordert. Dieser Kostenvorschuss muss zwingend mittels des Einzahlungsscheins, welcher der Empfangsbestätigung des BFM beigelegt ist, überwiesen werden.
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