FAQ – Häufig gestellte Fragen
Einreise
Wir weisen Sie darauf hin, dass in unserem Merkblatt das allgemeine Visum- und Einreiseverfahren genau beschrieben ist:
- Merkblatt (59 Kb, pdf)
1. Allgemeines zum Einreise- und Visumverfahren
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
Ich habe jemanden eingeladen und die Person hat ein Visum erhalten. Die Person sagt, sie benötige nun Geld und ich müsse ihr dies senden (oder die schweizerische Vertretung habe gesagt, ich müsse dieser Person Geld senden). Ist das richtig?
Die schweizerischen Auslandvertretungen machen keine Aufforderungen an die Personen, die ein Visumgesuch stellen, von Personen in der Schweiz Geld einzuverlangen. Die Geldzustellung an Personen im Ausland geschieht immer auf eigenes Risiko.
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