FAQ – Häufig gestellte Fragen
Einreise
Wir weisen Sie darauf hin, dass in unserem Merkblatt das allgemeine Visum- und Einreiseverfahren genau beschrieben ist:
- Merkblatt (59 Kb, pdf)
1. Allgemeines zum Einreise- und Visumverfahren
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
Kann ich mich nach Ablauf meiner Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz noch etwas länger in der Schweiz oder einem andern Schengenland aufhalten?
Die Antwort hängt davon ab, ob Sie visumpflichtig sind oder nicht.
- Wenn Sie visumpflichtig sind, können Sie spätestens 15 Tage vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels bei der zuständigen Vertretung desjenigen Schengenstaates, in dem sich ihr vorgesehenes Hauptreiseziel befindet, ein Visumgesuch unterbreiten. Falls das Hauptreiseziel die Schweiz bleibt, handelt es sich um eine Aufenthaltsverlängerung. Sie können sich dafür an die kantonale Migrationsbehörde wenden. Sie wird entscheiden, ob sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern oder ein Visum ausstellen kann.
- Wenn Sie nicht visumpflichtig sind, können Sie sich nach Ablauf der Aufenthaltsbewilligung im Rahmen eines bewilligungsbefreiten, insbesondere touristischen, Aufenthalts noch 90 Tage in der Schweiz aufhalten. Wenn Sie in einen anderen Schengenstaat reisen möchten, müssen Sie, um allfällige Schwierigkeiten zu vermeiden, die zuständigen Behörden dieses Staats fragen, ob und in welchem Rahmen Sie sich auf dessen Gebiet aufhalten können.
Weitere Informationen siehe Ziffer 251.424 der
Weisungen Visa (435 Kb, pdf) .
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