FAQ – Häufig gestellte Fragen

Einreise

Wir weisen Sie darauf hin, dass in unserem Merkblatt das allgemeine Visum- und Einreiseverfahren genau beschrieben ist:

  
1. Allgemeines zum Einreise- und Visumverfahren

 

  
2. Spezielles zu Schengen

 

  
3. Grenzübertritt / Reisedokumente

Kann ein Säugling mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates ohne eigenes Reisedokument in die Schweiz einreisen?

 
Die Einreise wird gewährt, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind (Anhang 1, Liste 2 Visahandbuch I, Version BFM und Ergänzung BFM zum Handbuch I Anhang 1, Liste 2 Visahandbuch I, Version BFM und Ergänzung BFM zum Handbuch I (155 Kb, pdf) ):

  • Der Säugling ist nicht älter als sechs Monate.
  • Er ist in einem amtlichen Register (z.B. Personenstandsregister) eingetragen.
  • Er reist in Begleitung der Eltern oder eines Elternteils.
  • Die Eltern oder ein Elternteil sind Staatsangehörige der EU oder des EWR.
  • Die Eltern oder ein Elternteil weist seinen Pass oder Personalausweis/Identitätskarte und einen Auszug des amtlichen Registers mit dem Eintrag des Säuglings vor.

Falls kein amtliches Register geführt wird oder aus Zeitgründen kein Auszug bestellt werden konnte, empfiehlt das Bundesamt für Migration (BFM) den Eltern, die Geburtsurkunde im Original dabei zu haben.

Es wird auf alle Fälle empfohlen, so schnell wie möglich ein Reisedokument für den Säugling zu beantragen.

 

  
4. Gastgeber in der Schweiz

 

  
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs

 

  
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum

 

  
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz

 

  
8. Sonstiges