FAQ – Häufig gestellte Fragen
Einreise
Wir weisen Sie darauf hin, dass in unserem Merkblatt das allgemeine Visum- und Einreiseverfahren genau beschrieben ist:
- Merkblatt (59 Kb, pdf)
1. Allgemeines zum Einreise- und Visumverfahren
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
Ich will mein Haustier in die Schweiz einführen. Was muss ich dabei beachten?
Folgende Seite gibt Auskunft über die Einreise von Tieren in die Schweiz:
Bundesamt für Veterinärwesen BVET / Einfuhr von lebenden Tieren in die Schweiz
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Veterinärwesen.
Tel: +41 (0)31 323 30 33
E-Mail
Kontakt / Rückfragen
