FAQ – Häufig gestellte Fragen

Einreise

Wir weisen Sie darauf hin, dass in unserem Merkblatt das allgemeine Visum- und Einreiseverfahren genau beschrieben ist:

  
1. Allgemeines zum Einreise- und Visumverfahren

 

  
2. Spezielles zu Schengen

Visumbefreiung Bosnien-Herzegowina und Albanien

  
Staatsangehörige aus Albanien sowie Bosnien und Herzegowina werden seit dem 15. Dezember 2010 von der Visumpflicht befreit, vorausgesetzt, dass folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  1. Die Reisenden sind im Besitz eines biometrischen Reisepasses, welcher von Albanien oder Bosnien und Herzegowina ausgestellt wurde.
     
  2. Es handelt sich um einen kurzfristigen Aufenthalt im Schengenraum (maximal 90 Tage innerhalb einer Halbjahresperiode).
     
  3. Es wird keine Erwerbstätigkeit ausgeübt.
    Wird eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, ist in jedem Fall ein Visum erforderlich, selbst dann, wenn die Erwerbstätigkeit weniger als acht Tage innerhalb eines Kalenderjahrs dauert.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an die für den Wohnort des Antragsstellers/der Antragsstellerin zuständige Schweizer Vertretung:
Schweizer Vertretungen Schweizer Vertretungen

 

  
3. Grenzübertritt / Reisedokumente

 

  
4. Gastgeber in der Schweiz

 

  
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs

 

  
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum

 

  
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz

 

  
8. Sonstiges