FAQ – Häufig gestellte Fragen
Einreise
- Merkblatt (59 Kb, pdf)
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aus den EU/EFTA-Staaten können vom Personen-Freizügigkeitsabkommen profitieren. Aus allen anderen Staaten werden in beschränktem Ausmass lediglich Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen.
Bitte überprüfen Sie unter folgendem Link die Zulassungsvorschriften für die betreffende Staatsangehörigkeit:
Arbeit / Arbeitsbewilligungen
Weitere wertvolle Informationen zum Thema Arbeiten in der Schweiz finden Sie unter folgendem Link:
FAQ – Häufig gestellte Fragen: Arbeit / Arbeitsbewilligungen
Erwerbstätigkeit:
Rechtsgrundlagen: Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit
Freier Personenverkehr:
Personenfreizügigkeit Schweiz – EU/EFTA
Aufgrund der zwischen dem Bund und den Kantonen geltenden Kompetenzaufteilung sind für die Erteilung fremdenpolizeilicher Aufenthaltsbewilligungen die kantonalen Behörden zuständig. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die für Ihren Wohnort zuständige kantonale Migrationsbehörde zu wenden:
Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
Weitere Information zum Aufenthalt in der Schweiz finden Sie ausserdem hier:
Aufenthalt
Bei Fragen, Unklarheiten oder Erkundigungen zu zusätzlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte direkt an die für den Wohnort des Antragsstellers zuständige Schweizer Vertretung:
Schweizer Vertretungen
