FAQ – Häufig gestellte Fragen
Einreise
Wir weisen Sie darauf hin, dass in unserem Merkblatt das allgemeine Visum- und Einreiseverfahren genau beschrieben ist:
- Merkblatt (59 Kb, pdf)
1. Allgemeines zum Einreise- und Visumverfahren
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
2. Spezielles zu Schengen
3. Grenzübertritt / Reisedokumente
4. Gastgeber in der Schweiz
5. Mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz im Schengenraum unterwegs
6. Erkundigungen zu erteiltem oder verweigertem Visum
7. Längerfristiger Aufenthalt in der Schweiz (mehr als 3 Monate) / Arbeit in der Schweiz
8. Sonstiges
Wie kann ich mein Visum verlängern?
Für die Verlängerung eines Visums müssen Sie sich an den Migrationsdienst des Aufenthalts-Kantons wenden:
Kantonale Migrations- und Arbeitsmarktbehörden
Bitte beachten Sie, dass ein Besuch der Schweiz grundsätzlich nur für maximal 3 Monate innerhalb von 6 Monaten möglich ist.
Kontakt / Rückfragen
